Pferdesamariterprüfung

Ausbildung zur Pferdesamariterin / zum Pferdesamariter

Der Pferdesamariter / die Pferdesamariterin:

Der Pferdesamariter ist ein für Notfälle bei Pferden ausgebildeter medizinischer Laie, der die Rettungskette zwischen Tierarzt und Pferdebesitzer schließen soll.

Seine Tätigkeit ist die Versorgung des Pferdes nach den Kriterien der Ersten Hilfe einerseits und die Verhinderung von Selbstbeschädigung des Pferdes oder Gefährdung Dritter andererseits.

Der Aufgabenbereich des Pferdesamariters besteht aus:

Ausbildungsziel:

Kurs:

Die Ausbildung besteht aus einem dreitägigen Kurs, der sich wie folgt zusammensetzt:

Praktische Prüfung:

Danach wird eine theoretische und eine praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt (bestehend aus dem Kursleiter, dem Ausbildungsleiter der bundesweiten Ausbildung zum Pferdesamariter und einem Mitglied des Bundesfachverbandes.)

Der Pferdesamariter muss einen Patronanztierarzt angeben, der ihn betreut und seine Ausrüstung überprüft.

Außerdem muss er mindestens einen Einsatz im Jahr nachweisen können und einmal jährlich einen Fortbildungskurs besuchen.

Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 19. Lebensjahres und als reiterlicher Nachweis mindestens der Reiterpass oder das Western-Riding-Certificate erforderlich.

Unbescholtenheit in gesellschaftlicher und pferdesportlicher Hinsicht ist die dritte Voraussetzung.

Dies sind die Bestimmungen für Österreich. Ich weiß nicht, ob für Deutschland dieselben Bedingungen gelten.

Damit möchte ich für heute enden.
Ich beantworte natürlich gerne weitere Fragen.

Liebe Grüße, Ruth

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