Pferdesamariterprüfung
Ausbildung zur Pferdesamariterin / zum Pferdesamariter
Der Pferdesamariter / die Pferdesamariterin:
Der Pferdesamariter ist ein für Notfälle bei Pferden ausgebildeter medizinischer Laie, der die Rettungskette zwischen Tierarzt und Pferdebesitzer schließen soll.
Seine Tätigkeit ist die Versorgung des Pferdes nach den Kriterien der Ersten Hilfe einerseits und die Verhinderung von Selbstbeschädigung des Pferdes oder Gefährdung Dritter andererseits.
Der Aufgabenbereich des Pferdesamariters besteht aus:
- Leistung fachgerechter Erster Hilfe bei Pferden
- Verständigung tierärztlicher Hilfe
- Absicherung der Unfallstelle
- Verhinderung weiterer Verschlimmerung im Befinden des Pferdes
- Avisieren weiterer Notfallmaßnahmen
- Erstversorgung des Pferdes in Eigen-(Notfall)Kompetenz
- Verhinderung von Selbstbeschädigung des Pferdes
- Helfertätigkeit nach dem Eintreffen des Tierarztes
- Transportbegleitung
- Beobachtung tierschutzrelevanter Ereignisse und deren Meldung an Richtergruppe oder Turniertierarzt
- Hilfeleistung bei Entnahme von Dopingproben
- Hilfeleistung beim tierärztlichen Turnierdienst
- Nachtdienst bei internationalen Turnieren
- Beratungstätigkeit zusammen mit dem Patronanztierarzt bei Belangen der Stall- und Weidehygiene, Tierschutz, Wurmkuren und Impfprogrammen.
Ausbildungsziel:
- Beherrschung einer Notfallsituation bei Pferden mit nichtmedizinischen Maßnahmen bis zum Eintreffen qualifizierter Hilfe
- Kompetente Assistenz bei tierärztlichen Notfallmaßnahmen
- Beherrschung der technischen Methoden zur Bergung verletzter oder in Not geratener Pferde
- sachkundige Begleitung beim Transport.
Kurs:
Die Ausbildung besteht aus einem dreitägigen Kurs, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Teil A: (10 Stunden) Erste Hilfe beim Pferd
- Teil B: (16 Stunden) Samariterlehrgang
(Theoretischer Kurs über die Funktionen des Pferdekörpers, anatomische und physiologische Grundlagen, Erste Maßnahmen beim Unfall- und Notfallpatienten, tierschutzrelevante Aspekte)
- Praktische Übungen: Verbandstechnik, Transport des verletzten Pferdes, Grundlagen der Zustandsbeurteilung, Erste Maßnahmen bei Notfällen
- Theoretische Grundlagen: Über die Krankheiten des Pferdes, spezielle Traumatologie (Schock, chirurgische Notfälle, Vergiftungen)
Praktische Prüfung:
Danach wird eine theoretische und eine praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt (bestehend aus dem Kursleiter, dem Ausbildungsleiter der bundesweiten Ausbildung zum Pferdesamariter und einem Mitglied des Bundesfachverbandes.)
Der Pferdesamariter muss einen Patronanztierarzt angeben, der ihn betreut und seine Ausrüstung überprüft.
Außerdem muss er mindestens einen Einsatz im Jahr nachweisen können und einmal jährlich einen Fortbildungskurs besuchen.
Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 19. Lebensjahres und als reiterlicher Nachweis mindestens der Reiterpass oder das Western-Riding-Certificate erforderlich.
Unbescholtenheit in gesellschaftlicher und pferdesportlicher Hinsicht ist die dritte Voraussetzung.
Dies sind die Bestimmungen für Österreich. Ich weiß nicht, ob für Deutschland dieselben Bedingungen gelten.
Damit möchte ich für heute enden.
Ich beantworte natürlich gerne weitere Fragen.
Liebe Grüße, Ruth
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